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OGH 07.07.2005, 2 Ob 73/05 (Zivilrecht)

ZivilrechtChristian Huber, RWTH Aachen (Glosse)ZVR 2006/102ZVR 2006, 309 - 312 Heft 6 v. 1.6.2006

§ 5 EKHG; § 2 KHVG; § 3 Z 3 EKHG; § 26 KHVG 1994

Der OGH beschreibt die Grenzen der Ersatzpflicht eines Kfz-Haftpflichtversicherers und erörtert, dass im Fall der Identität von Geschädigten und (einzigem) Halter des versicherten Fahrzeugs kein Ersatzanspruch gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden kann.

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