§ 5 EKHG; § 2 KHVG; § 3 Z 3 EKHG; § 26 KHVG 1994
Der OGH beschreibt die Grenzen der Ersatzpflicht eines Kfz-Haftpflichtversicherers und erörtert, dass im Fall der Identität von Geschädigten und (einzigem) Halter des versicherten Fahrzeugs kein Ersatzanspruch gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden kann.