Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit den technischen Rahmenbedingungen und der rechtlichen Einordnung der "Section Control" auseinander und zeigt das Spannungsfeld dieser Geschwindigkeitskontrolle mit datenschutzrechtlichen Vorgaben. Resümierend gelangt der Autor schließlich zur Ansicht, dass hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlagen wie auch eine Rechtsfertigung für die verwirklichten Datenschutz- und Grundrechtseingriffe fehlen, sodass die abschnittsbezogene Geschwindigkeitskotrolle nach Meinung des Verfassers als gesetz- und verfassungswidrig zu qualifizieren sei.