§ 1 Abs 3 FSG; § 44a Z 1 VStG
Da das Fahrzeugkennzeichen keine Tatbestandsvoraussetzung der Verwaltungsübertretung des Lenkens ohne Lenkerberechtigung darstellt, ist die Angabe eines falschen Fahrzeugkennzeichens im Bescheidspruch irrelevant.
VwGH, 08.0.2005, 2005/02/0027