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Kein Mitverschulden wegen Nichtverwendung von Motorrad(Schutz)kleidung

ZivilrechtKarl-Heinz Danzl (Glosse)ZVR 2006/226ZVR 2006, 540 - 541 Heft 12 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Das unterlassene Tragen einer Motorradschutzbekleidung kann dem Motorradfahrer im Stadtverkehr nicht als Mitverschulden angelastet werden.

Rechtsgrundlagen: § 1304 ABGB

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