§ 7 Abs 2 FSG; § 25 FSG
Bei der Prüfung der Verkehrszuverlässigkeit sind auch Ausführungen eines ausländischen Gerichts einzubeziehen.
VwGH 21.03.2006, 2005/11/0153
§ 7 Abs 2 FSG; § 25 FSG
Bei der Prüfung der Verkehrszuverlässigkeit sind auch Ausführungen eines ausländischen Gerichts einzubeziehen.
VwGH 21.03.2006, 2005/11/0153