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Bundesrecht - Melde-VO Seilb 2006

VerkehrsrechtGerhard PürstlZVR 2006/193ZVR 2006, 490 Heft 11 v. 1.11.2006

Zusammenfassung: Information über das Inkrafttreten einer VO des BMVIT, die die Meldepflicht der Seilbahnunternehmen bei Störungen oder Unfällen konkretisiert.

Rechtsgrundlagen: Melde-VO Seilb 2006, BGBl II 2006/288

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