§ 7 Abs 4 FSG; § 24 Abs 1 Z 1 FSG
Bei der Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit im Führerscheinentzugsverfahren können auch Rechtsansichten des Strafgerichts, die anlässlich der bedingten Entlassung des Lenkers zur Geltung gebracht wurden, berücksichtigt werden.
VwGH 21.02.2006, 2003/11/0025