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Keine Mitversicherung von bei der Verwendung des Fahrzeugs tätigen dritten Personen

ZivilrechtZVR 2006/174ZVR 2006, 451 - 452 Heft 10 v. 1.10.2006

§ 2 Abs 2 KHVG; § 863 ABGB; § 1 Abs 2 AVHB 1988

Die Mitversicherung eines Fahrzeuglenkers in der Haftpflichtversicherung setzt das Einverständnis des Halters bzw Mithalters an der Fahrzeugverwendung voraus. Eine konkludente Zustimmung des Fahrzeughalters zur Weitergabe seines Fahrzeugs an einen Fahrer ohne Lenkberechtigung durch den Entlehner kann nicht angenommen werden .

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