§ 2 Abs 2 KHVG; § 863 ABGB; § 1 Abs 2 AVHB 1988
Die Mitversicherung eines Fahrzeuglenkers in der Haftpflichtversicherung setzt das Einverständnis des Halters bzw Mithalters an der Fahrzeugverwendung voraus. Eine konkludente Zustimmung des Fahrzeughalters zur Weitergabe seines Fahrzeugs an einen Fahrer ohne Lenkberechtigung durch den Entlehner kann nicht angenommen werden .