§ 1304 ABGB
Der OGH erörtert, dass die Voraussetzungen eines Vorteilsausgleich nicht von Amts wegen, sondern nur nach einer diesbezüglichen Einrede des Schädigers beurteilt werden.
OGH, 15.03.2005, 5 Ob 300/04k
§ 1304 ABGB
Der OGH erörtert, dass die Voraussetzungen eines Vorteilsausgleich nicht von Amts wegen, sondern nur nach einer diesbezüglichen Einrede des Schädigers beurteilt werden.
OGH, 15.03.2005, 5 Ob 300/04k