§ 61 Abs 3 KFG; § 61 Abs 4 KFG; § 29 Abs 2 VersVG
Der OGH erörtert, dass sich weder die unterlassene Meldung an die Zulassungsbehörde noch die unterlassene Vertragskündigung auf die grundsätzliche Leistungsbefreiung des Versicherers im Fall des Zahlungsverzugs des Versicherungsnehmers auswirkt.