§ 1325 ABGB; § 13 EKHG; § 1 BPGG; § 16 BPGG
Der OGH erörtert, dass ein Übergang von Schadenersatzforderungen auf den (pflegegeldgewährenden) Sozialversicherungsträger nur unter der Voraussetzung der sachlichen Kongruenz erfolgt. In diesem Zusammenhang bejaht er den Übergang von erhöhten Pflegekosten, plädiert bei den Aufwendungen für eine Haushaltshilfe aber auf eine differenzierte Lösung.