§ 1295 ABGB; § 90 Abs 1 StVO; § 90 Abs 3 StVO
Der OGH führt aus, dass der Bauführer zur Absicherung einer Baustelle nicht verpflichtet ist, wenn eine Absperrung für Fußgänger auf der Baustelle errichtet wurde.
OGH, 18.05.2004, 10 Ob 237/02d
§ 1295 ABGB; § 90 Abs 1 StVO; § 90 Abs 3 StVO
Der OGH führt aus, dass der Bauführer zur Absicherung einer Baustelle nicht verpflichtet ist, wenn eine Absperrung für Fußgänger auf der Baustelle errichtet wurde.
OGH, 18.05.2004, 10 Ob 237/02d