Zusammenfassung: Die Autorin prüft anlässlich der Tsunami-Katastrophe im Dezember 2004, ob die Bestimmungen der §§ 31b ff KSchG, die die Vorgaben der Pauschalreise-Richtlinie vollständig in das österreichische Zivilrecht integrieren, Ersatzansprüche auch für Reisemängel, die auf den Eintritt einer Naturkatastrophe zurückzuführen sind, gewähren. Dabei differenziert sie zwischen der Rechtslage vor und nach dem Reiseantritt und beschreibt die Anwendungsvoraussetzungen für das Rechtsinstitut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage.