Zusammenfassung: Der BGH führt aus, dass Pflegeleistungen der Mutter bei Bemessung der Schadenersatzrentenforderung des Kindes nicht zu berücksichtigen sind, wenn der Unfall auch auf eine Verletzung der Obsorgepflicht durch die Mutter zurückzuführen ist.
BGH, 15.06.2004, VI ZUR 60/03