§ 5 Abs 1 StVO; § 99 Abs 1 lit a und Abs 1a StVO; § 14 Abs 8 FSG
Die Entscheidung befasst sich mit der Rechtmäßigkeit der Verwertung des durch einen Alkomaten später gemessenen Alkoholgehaltwertes, wenn der Betroffenen unmittelbar vor Inbetriebnahme des Kfz ein alkoholisches Getränk konsumierte hatte. Mit Anmerkung von Martin Klemm.