Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Vorgangsweise der Festsetzung eines angemessenen Schmerzengeldbetrags für eine, bei einem Unfall schwer verletzten, Motorradlenkerin.
OLG Wien 03.03.2003, 15 R 22/03w
Rechtsgrundlagen: § 1325 ABGB