vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OGH, 03.02.2005, 2 Ob 261/04b (Verkehrsrecht)

VerkehrsrechtKarl-Heinz DanzlZVR 2005/118ZVR 2005, 398 - 401 Heft 12 v. 1.12.2005

§ 1325 ABGB; § 502 Abs 1 ZPO

Der OGH spricht einen Schmerzengeldanspruch in der Höhe von 35.800,-- für einen verschobenen Bruch des Schienbeinkopfes eines bei einem Verkehrsunfall verletzten Fußgängers zu und erklärt die Revision bezüglich der Höhe des Schmerzengeldanspruchs (ausnahmsweise) für zulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!