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OGH, 12.04.2005, 1 Ob 34/05i (Verkehrsrecht)

VerkehrsrechtHerwig Hauenschild, KWR Karasek Wietrzyk Rae GmbH, WienZVR 2005/121ZVR 2005, 404 - 406 Heft 12 v. 1.12.2005

§ 1311 ABGB; § 82 StVO; § 1295 ABGB

Der OGH nimmt Stellung zur Haftung für Verletzungsschäden, die durch einen umfallenden, auf dem Gehsteig ohne Genehmigung platzierten Verkaufsständer entstanden sind. Dabei konkretisiert er auch die Sicherungspflichten des Geschäftsbesitzers.

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