§ 1311 ABGB; § 82 StVO; § 1295 ABGB
Der OGH nimmt Stellung zur Haftung für Verletzungsschäden, die durch einen umfallenden, auf dem Gehsteig ohne Genehmigung platzierten Verkaufsständer entstanden sind. Dabei konkretisiert er auch die Sicherungspflichten des Geschäftsbesitzers.