§ 1325 ABGB; § 273 ZPO; § 502 Abs 1 ZPO
Der OGH nimmt Stellung zur Berechnung des Schmerzengeldanspruchs bei Schockschäden, legt aber dar, dass die Frage der Schmerzengeldberechnung keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung darstellt.
OGH, 20.01.2005, 2 Ob 92/04m