§ 863 ABGB; § 1295 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit den Aufklärungspflichten eines Kfz-Händlers bei Überlassung eines Neu- oder Vorführwagens für eine Probefahrt hinsichtlich des fehlenden Abschlusses einer Kaskoversicherung über dieses Auto, und den Folgen der Unterlassung einer solchen Aufklärung im Falle eines Unfalles während der Probefahrt.