§ 1295 ABGB; § 1304 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung eines Verkehrsunfalls auf der Autobahn, bei dem ein benachrangigter LKW vom Beschleunigungsstreifen einen Spurwechsel durchführte, und dadurch mit einem anderen Fahrzeug, dessen rechtes Abblendlicht defekt war, kollidierte.