Zusammenfassung: Der Leitsatz befasst sich mit dem Ausschluss der Haftung eines Mitbewerbers für Schäden eines an einem Autorennen Teilnehmenden, im Falle einer geringfügigen Regelverletzung.
BGH 01.04.2003, VI ZR 321/02
Rechtsgrundlagen: § 823 Abs 1 BGB; § 7 Abs 1 StVG; § 2 Abs 3 lit b AKB; § 4 Abs 4 KfzPflVV