§ 1295 ABGB; § 1298 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Haftung des Pistenerhalters für den Unfall eines Pistenbenützers in ein, unmittelbar nach einer Geländekante befindliches, Erdloch. Mit Praxistipp von Herwig Hauenschild.
OGH 23.10.2003, 6 Ob 240/03t