§ 1293 ABGB; § 1304 ABGB; § 502 ZPO; § 508a ZPO
Die Entscheidung befasst sich mit der Haftung der Eigentümerin eines historischen Gebäudes gegenüber einer zahlenden Besucherin, die vor einem ungesicherten Aussichtsfenster rücklings eine Stiege hinunter stürzte, und sich dabei schwer verletzte. Mit Anmerkung von Leander D. Loacker.