§ 1295 ABGB; § 1299 ABGB; § 1319a ABGB; § 419 ZPO; § 502 Abs 1 ZPO
Die Entscheidung befasst sich mit der Haftung eines Wegehalters und des für die Straßenerhaltung eingesetzten Werkunternehmers gegenüber einem geschädigten Dritten. Mit Anmerkung von Christian Huber.