§ 3 Abs 1 FSG-GV; § 13 Abs 1 FSG-GV; § 8 Abs 2 FSG
Die Entscheidung befasst sich mit einem Antrag auf Erteilung einer Lenkberechtigung für die Klasse B, wobei eine dazu eingeholte verkehrspsychologische Untersuchung die gesundheitliche Eignung verneinte.