§ 5 StVO; Art 90 Abs 2 B-VG
Die Entscheidung befasst sich mit der Zulässigkeit der Verwertung der Untersuchungsergebnisse einer, aus Gründen der Heilbehandlung erfolgten, Blutabnahme an einem alkoholisierten Bewusstlosen.
VwGH 20.04.2001, 2000/02/0232