§ 31 Abs 1 und 2 VStG; § 44a Z 1 VStG; § 103 Abs 2 KFG
Die Entscheidung befasst sich mit der Rechtswidrigkeit eines Strafbescheids wegen Verletzung der Lenkerauskunftspflicht, aufgrund des Nichtsetzens einer tauglichen Verfolgungshandlung.
§ 31 Abs 1 und 2 VStG; § 44a Z 1 VStG; § 103 Abs 2 KFG
Die Entscheidung befasst sich mit der Rechtswidrigkeit eines Strafbescheids wegen Verletzung der Lenkerauskunftspflicht, aufgrund des Nichtsetzens einer tauglichen Verfolgungshandlung.