§ 20 StVO; § 52 lit a Z 9c StVO; § 1304 ABGB; § 1311 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung eines Verkehrsunfalls, bei dem ein zu schnell fahrender LKW und ein zu spät bremsender PKW kollidierten, wobei der LKW die auf dieser Straße herrschende Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge überschritten hatte.