§ 28 Abs 1 Z 1 JN; Art 28 Warschauer Abk
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für die Bewilligung eines Antrags auf Ordination für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen einen Luftfrachtführer.
§ 28 Abs 1 Z 1 JN; Art 28 Warschauer Abk
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für die Bewilligung eines Antrags auf Ordination für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen einen Luftfrachtführer.