Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der haftungsrechtlichen Beurteilung eines Verkehrsunfall auf einer Kreuzung zwischen einem die Straßenbahn im Haltestellenbereich links überholenden Fahrzeuges und einem benachrangigten PKW.
LGZ Wien 26.09.2000, 37 R 423/00f