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An Schienenfahrzeugen ist nur dann rechts vorbeizufahren, wenn ein ausreichender Abstand zum rechten Fahrbahnrand vorhanden ist

VerkehrsrechtZVR 2002/43ZVR 2002, 171 - 172 Heft 5 v. 1.5.2002

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der haftungsrechtlichen Beurteilung eines Verkehrsunfall auf einer Kreuzung zwischen einem die Straßenbahn im Haltestellenbereich links überholenden Fahrzeuges und einem benachrangigten PKW.

LGZ Wien 26.09.2000, 37 R 423/00f

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