§ 522 ABGB; § 1295 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Haftung eines Liegenschaftseigentümers für die Verletzungen einer Pflegehelferin, welche sich um seine Mutter, der ein Wohnrecht zusteht, kümmerte, und sich diese bei einem Sturz auf einem unbestreuten Zufahrtsweg zuzog.