§ 1295 ABGB; § 1304 ABGB; § 1319a ABGB; § 1357 ABGB; Art I § 2 und 8 InfrastrukturfinanzierungsG
Die Entscheidung befasst sich mit der Haftung der ASFINAG als Wegehalterin für einen, durch eine Fahrbahnvereisung hervorgerufenen, Serienunfall auf der Inntal-Autobahn wegen Verletzung ihrer Streupflicht.