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Passivlegitimation der ASFINAG für Autobahnunfälle

VerkehrsrechtZVR 2002/105ZVR 2002, 417 - 419 Heft 12 v. 1.12.2002

§ 1295 ABGB; § 1304 ABGB; § 1319a ABGB; § 1357 ABGB; Art I § 2 und 8 InfrastrukturfinanzierungsG

Die Entscheidung befasst sich mit der Haftung der ASFINAG als Wegehalterin für einen, durch eine Fahrbahnvereisung hervorgerufenen, Serienunfall auf der Inntal-Autobahn wegen Verletzung ihrer Streupflicht.

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