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Zweithöchster Schmerzengeldzuspruch in Österreich: 180.000

VerkehrsrechtZVR 2002/95ZVR 2002, 385 - 388 Heft 11 v. 1.11.2002

§ 1325 ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit der Bemessung der Höhe des Schmerzengeldanspruchs eines bei einem Verkehrsunfall schwer verletzten Beifahrers. Mit Praxistipp von Karl-Heinz Danzl.

OGH 08.08.2002, 2 Ob 145/02s

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