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Die sog "Blaulichtsteuer" kann nur im Rahmen der KostenE Berücksichtigung finden

VerkehrsrechtZVR 2001/75ZVR 2001, 291 - 292 Heft 9 v. 1.9.2001

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Einordnung der, aufgrund des Einschreitens der Sicherheitsbehörde, das lediglich zu Beweis-(Sicherungs-)zwecken diente, angefallenen "Blaulichtsteuer" als vorprozessuale Kosten, für die eine klagsweise Geltendmachung nicht in Betracht kommt.

LGZ Wien 03.01.2001, 35 R 652/00t

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