§ 2 Abs 1 Z 2 StVO; § 19 Abs 6 und 7 StVO; § 8 BodenmarkierungsV; § 22 BodenmarkierungsV; § 23 BodenmarkierungsV
Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung eines Verkehrsunfalls bei dem ein Motorrad, das gerade eine Kolonne unter Benützung eigens Parkstreifens rechts überholte mit einem auf der Gegenfahrbahn nach link abbiegendem Fahrzeug kollidierte.