Zusammenfassung: Die Entscheidung verneint den Anspruch auf Verunstaltungsentschädigung für die durch einen Schlag auf den Kopf verursachte Einschränkung der Mundöffnungsfähigkeit auf 2.4 cm.
OLG Linz 07.09.1999, 12 R 130/99w
Zusammenfassung: Die Entscheidung verneint den Anspruch auf Verunstaltungsentschädigung für die durch einen Schlag auf den Kopf verursachte Einschränkung der Mundöffnungsfähigkeit auf 2.4 cm.
OLG Linz 07.09.1999, 12 R 130/99w