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Einschränkung der Mundöffnungsfähigkeit auf 2.4 cm rechtfertigt Verunstaltungsentschädigung nicht

VerkehrsrechtZVR 2001/64ZVR 2001, 249 - 250 Heft 7 und 8 v. 1.7.2001

Zusammenfassung: Die Entscheidung verneint den Anspruch auf Verunstaltungsentschädigung für die durch einen Schlag auf den Kopf verursachte Einschränkung der Mundöffnungsfähigkeit auf 2.4 cm.

OLG Linz 07.09.1999, 12 R 130/99w

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