§ 2 Abs 1 Z 6a StVO; § 46 Abs 4 lit a StVO; § 55 Abs 2 StVO; § 99 Abs 2 lit c StVO; § 8 Abs 1 BodenmarkierungsV; § 65 VStG
Die Entscheidung befasst sich mit der verwaltungsstrafrechtlichen Beurteilung eines Motorradfahrers, der auf der Autobahn umkehrte und seine Fahrt auf dem Pannenstreifen gegen die Fahrtrichtung fortsetzte.