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§ 6 Abs 3 VVG; § 7 I Abs 2 S 3 AKB

VerkehrsrechtZVR 2001, 102 Heft 3 v. 1.3.2001

Zusammenfassung: Der Leitsatz bestimmt, dass eine Unfallflucht eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit der Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung darstellt.

BGH 01.12.1999 - IV ZR 71/99

Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 3 VVG; § 7 I Abs 2 S 3 AKB

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