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§ 267 StGB 1975

VerkehrsrechtZVR 2001, 102 Heft 3 v. 1.3.2001

Zusammenfassung: Der Leitsatz bestimmt, dass das Versehen eines Kfz-Kennzeichens mit einem reflektierenden Mittel keine Urkundenfälschung darstellt.

BGH 21.09.1999 - 4 StR 71/99

Rechtsgrundlagen: § 267 StGB 1975

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