Zusammenfassung: Der Leitsatz befasst sich mit dem Beginn der Verjährungsfrist von Regressansprüchen, wenn innerhalb einer regressbefugten Körperschaft mehrere Stellen für die Bearbeitung eines Schadensfalls zuständig sind.
BGH 09.03.2000 - III ZR 198/99
Rechtsgrundlagen: § 852 BGB