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Bei fehlender Ausschöpfung des administrativen Instanzenzuges ist ein Individualantrag an den VfGH unzulässig

VerkehrsrechtZVR 2001/1ZVR 2001, 11 - 12 Heft 1 v. 1.1.2001

Art 139 Abs 1 B-VG; § 34 Abs 1 FSG; § 9 Abs 4 FSG-PV

Die Entscheidung befasst sich mit der Zurückweisung des Individualantrags eines Fahrprüfers zur Überprüfung der Gesetzmäßigkeit des § 9 Abs 4 FSG-PV, BGBl II 1997/321 durch den VfGH, wegen fehlender Ausschöpfung des administrativen Instanzenzuges.

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