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§ 28 Abs 1 Satz 6 BStG normiert eine absolute Kostentragungspflicht des Bundes

VerkehrsrechtZVR 2001/85ZVR 2001, 315 - 317 Heft 10 v. 1.10.2001

§ 28 Abs 1 BStG

Die Entscheidung befasst sich mit der Kostentragungspflicht des Bundes für Abänderungen öffentlicher Leitungsanlagen.

OGH 18.10.2000, 7 Ob 214/00x

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