§ 1304 ABGB; § 7 EKHG; § 9 EKHG; § 9a EKHG
Die Entscheidung befasst sich mit der haftungsrechtlichen Beurteilung eines Unfalls eines Schleppliftbenützers im Bereich der Ausstiegsstelle.
OGH 16.03.2000, 2 Ob 59/00s
§ 1304 ABGB; § 7 EKHG; § 9 EKHG; § 9a EKHG
Die Entscheidung befasst sich mit der haftungsrechtlichen Beurteilung eines Unfalls eines Schleppliftbenützers im Bereich der Ausstiegsstelle.
OGH 16.03.2000, 2 Ob 59/00s