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Gefährdungshaftung eines Schleppliftunternehmers für Unfall bei unzureichend gestalteter Ausstiegsstelle

VerkehrsrechtZVR 2000/73ZVR 2000, 307 - 309 Heft 9 v. 1.9.2000

§ 1304 ABGB; § 7 EKHG; § 9 EKHG; § 9a EKHG

Die Entscheidung befasst sich mit der haftungsrechtlichen Beurteilung eines Unfalls eines Schleppliftbenützers im Bereich der Ausstiegsstelle.

OGH 16.03.2000, 2 Ob 59/00s

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