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Bei einfachen Auffahrunfällen ist bei Kontaktlösegeschwindigkeiten bis 11 km/h mit Verletzungen mit mehr als dreitägigen Folgen grundsätzlich nicht zu rechnen

VerkehrsrechtZVR 2000/77ZVR 2000, 312 - 313 Heft 9 v. 1.9.2000

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit den anzunehmenden Folgen bei einfachen Auffahrunfällen.

LGSt Wien 22.03.1999, 13 c Bl 137/99

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