Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Unanwendbarkeit des EKHG auf einen Unfall mit einem Radbagger dessen Fahrbarkeit zu Arbeitszwecken aufgehoben wurde.
OLG Wien 09.06.1999, 16 R 68/99h
Rechtsgrundlagen: § 1 EKHG; § 2 Abs 2 EKHG
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Unanwendbarkeit des EKHG auf einen Unfall mit einem Radbagger dessen Fahrbarkeit zu Arbeitszwecken aufgehoben wurde.
OLG Wien 09.06.1999, 16 R 68/99h
Rechtsgrundlagen: § 1 EKHG; § 2 Abs 2 EKHG