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EKHG-Haftung bei aus Haltestelle abfahrendem und trotz von außen klopfendem Fahrgast die Fahrt fortsetzendem Linienbus

VerkehrsrechtZVR 2000/35ZVR 2000, 126 - 128 Heft 4 v. 1.4.2000

§ 1295 ABGB; § 1304 ABGB; § 9 Abs 2 EKHG

Die Entscheidung befasst sich mit der haftungsrechtlichen Behandlung eines Verkehrsunfalls bei dem ein Fahrgast an die Tür eines aus der Haltestelle wegfahrenden Bus klopfte, und dabei zu Sturz kam.

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