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Verordnung einer Bezirksverwaltungsbehörde, Kundmachungsvorschriften

VerkehrsrechtZVR 2000/11ZVR 2000, 30 - 32 Heft 1 v. 1.1.2000

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für die rechtmäßige Kundmachung von Hinweistafeln.

UVS Tirol 15.02.1999, UVS-1998/14/244-1

Rechtsgrundlagen: § 44 Abs 2b StVO

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