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Für eine wegen eines Windstoßes herabfallende Fernsehkamera haftet die Fernsehanstalt nach § 1319 ABGB

VerkehrsrechtZVR 2000/90ZVR 2000, 376 - 379 Heft 11 v. 1.11.2000

§ 1313a ABGB; § 1315 ABGB; § 1319 ABGB; § 1325 ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit der Haftung einer Fernsehanstalt für Verletzungen, die durch das Herabfallen einer Kamera entstanden.

OGH 28.02.2000, 3 Ob 119/99t

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