Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Unanwendbarkeit des EKHG bei unklarem Unfallhergang hinsichtlich einer Parkplatzkollision.
LGZ Wien 28.02.2000, 35 R 70/00d
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Unanwendbarkeit des EKHG bei unklarem Unfallhergang hinsichtlich einer Parkplatzkollision.
LGZ Wien 28.02.2000, 35 R 70/00d