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Mangels Feststellbarkeit, welches der beiden am Unfall beteiligten Kfz in Betrieb war, kommt eine Gefährdungshaftung nicht in Betracht

VerkehrsrechtZVR 2000/96ZVR 2000, 389 - 390 Heft 11 v. 1.11.2000

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Unanwendbarkeit des EKHG bei unklarem Unfallhergang hinsichtlich einer Parkplatzkollision.

LGZ Wien 28.02.2000, 35 R 70/00d

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